Fakultät für Sprach- und Literaturwissenschaften
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Deutschlandstipendium

Überblick

Seit 2011 vergibt die LMU jährlich zum Sommersemester sogenannte „Deutschlandstipendien“ an ihre Studierenden. Das Stipendium in Höhe von 300 Euro pro Monat wird von den jeweiligen Fakultäten der Universität für mindestens zwei Semester vergeben.

Worum geht es beim Deutschlandstipendium?

Die Bundesregierung möchte mit dem Deutschlandstipendium Studierende fördern, deren Werdegang herausragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lässt. Sie werden vom Sommersemester 2011 an mit je 300 Euro monatlich unterstützt, wobei 150 Euro von privaten Förderern (z. B. Unternehmen, Vereinen und Privatpersonen) kommen und 150 Euro vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).

Die Bundesregierung möchte mit dem Programm die Studienbedingungen und die Studienfinanzierung verbessern, mehr Begabte für ein Studium mobilisieren und den Aufbau einer Stipendienkultur in Deutschland fördern. Im Jahr 2011 sollen ca. 10.000 Studierende gefördert werden, mittelfristig soll die Förderung acht Prozent aller Studierenden in Deutschland zugutekommen.

Wer kann sich bewerben?

Sie müssen an der LMU immatrikuliert sein und eine funktionsfähige LMU-Benutzerkennung besitzen. Promotionsstudierende sind vom Deutschlandstipendium ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt auch für Promovierende im Fach Betriebswirtschaft, die im Studiengang "Master of Business Research" (MBR) eingeschrieben sind.

Wie läuft der Bewerbungsprozess ab?

  • Sie bewerben sich über unser Online-Bewerbungsformular.
  • Nach Ablauf der Bewerbungsfrist wird Ihre Bewerbung an die entsprechende Fakultät weitergeleitet.
  • Dort wird aus allen eingegangenen Bewerbungen eine Vorauswahl getroffen.
  • Die Fördergeber können auf Wunsch eine beratende Funktion ausüben. In diesem Fall erhalten die Fördergeber in anonymisierter Form die Bewerbungen, um zu diesen Stellung nehmen zu können.
  • Die Fakultät erstellt eine Rangliste der zu fördernden Bewerberinnen und Bewerber und leitet sie an die Hochschulleitung weiter.
  • Die Hochschulleitung legt fest, welche Bewerber die Förderung erhalten. Sie wird dabei in der Regel den Vorschlägen der Fakultäten folgen.
  • Nach der Entscheidung der Hochschulleitung erhalten alle Bewerber die Zu- oder Absage.

Alle Informationen zum Deutschlandstipendium finden Sie unter

http://www.lmu.de/deutschland-stipendium