Fakultät für Sprach- und Literaturwissenschaften
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Anerkennungen

Ihr Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen: Allgemeine Hinweise

Voraussetzungen von Anerkennungen

  • Äquivalenz zum SLK-Studium:
    Die Leistungen, die anerkannt werden sollen, müssen äquivalent zu den in SLK angebotenen Kursen sein, d.h. sie müssen inhaltlich den Kursen des SLK-Moduls entsprechen, für die eine Anerkennung beantragt wird.
  • Einhaltung der Fristen:
Vor der Immatrikulation abgelegte Prüfungsleistungen: Antragsstellung im ersten SLK-Fachsemester. (Leistungen dieser Art sind z. B. universitäre Prüfungen, die nach einem Hochschul- oder Fachwechsel in das Nebenfach SLK eingehen sollen).

Während der Immatrikulation an der LMU abgelegte Prüfungsleistungen: Antragsstellung im auf die Prüfung folgenden Semester.
(Wenn Sie z.B. eine Prüfung am Ende des Wintersemesters ablegen, endet die Frist zur Antragstellung mit dem Ablauf des darauf folgenden Sommersemesters. Dies betrifft auch Leistungen, die während eines Auslandssemesters erbracht wurden, oder die aus einem Doppelstudium an der LMU stammen. Dauert der Auslandsaufenthalt ein ganzes akademisches Jahr, endet die Frist zur Anerkennung von Leistungen mit dem Ablauf des ersten Semesters nach der Rückkehr an die LMU).

  • Alle Prüfungsleistungen, die in den Wahlpflichtmodulen (WP 1 bis WP 5) zur Anerkennung vorgelegt werden, müssen benotet sein.
  • Keine doppelte Anerkennung: Prüfungsleistungen, die in SLK anerkannt werden, können nicht zusätzlich im Hauptfach anerkannt werden (und umgekehrt).
    Ausnahme: Wenn Sie in einem Doppelstudium/einem zusätzlichen BA mit Nebenfach SLK eingeschrieben sind, können Sie sich Leistungen aus Ihrem Erststudium anerkennen lassen. Bitte beachten Sie hierzu auch die Informationen in den FAQs.

Welche Prüfungsleistungen können anerkannt werden?

Wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, können Anerkennungen von Prüfungsleistungen in der Regel in folgenden Fällen beantragt werden:

  • interne universitäre Leistungen, die an der LMU erbracht wurden
  • externe Leistungen, die an einer anderen akkreditierten Hochschule oder ggf. Fachhochschule erbracht wurden
  • Leistungen aus dem Erststudium, wenn Sie in einem Doppelstudium/einem zusätzlichen BA mit Nebenfach SLK eingeschrieben sind
  • Sprachkenntnisse, die im Rahmen universitärer Sprachkurse erworben wurden oder durch international anerkannte Sprachzertifikate belegt sind, z. B. DELE, DELF, CILS etc.
    (Ausnahme: Englische Sprachzertifikate können leider nicht anerkannt werden)
  • Latein- oder Altgriechischkenntnisse, die z.B. am Gymnasium erworben wurden (Latinum, Graecum)nach oben

Wie funktioniert die Antragstellung?

  1. Prüfen Sie anhand der genannten Kriterien und Fristen zunächst selbst, ob eine Anerkennung infrage kommt.
  2. Stellen Sie die Dokumentation für Ihren Antrag auf Anerkennung zusammen. Erstellen Sie dazu möglichst ein PDF-Dokument mit allen Leistungsnachweisen (z. B. Abschlusszeugnisse, Transcript of Records, Scheine, Zertifikate, weitere benotete Nachweise etc.).
  3. Schicken Sie eine Anfrage zur Anerkennung an die SLK-Studienberatung. Nutzen Sie dazu bitte das Kontaktformular auf unserer Webseite. Sehen Sie bitte von Nachfragen ab; Ihr Antrag wird schnellstmöglich bearbeitet.nach oben