Fakultät für Sprach- und Literaturwissenschaften
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Fachwechsel

Wichtige Informationen zum Nebenfach- und Universitätswechsel im Sommersemester

Sie können sich für ein Studium des B.A.-Nebenfachs Sprache, Literatur, Kultur regulär nur zum Wintersemester immatrikulieren, allerdings gibt es zwei Ausnahmen, die unter bestimmten Bedingungen eine Aufnahme des Studiums zum Sommersemester ermöglichen:

  • Nebenfachwechsel (Studierende der LMU)
  • Universitätswechsel

Wenn Sie ein Doppelstudium oder ein zusätzliches BA-Studium machen und sich Leistungen aus Ihrem ersten Studium für SLK anerkennen lassen möchten, beachten Sie bitte die Informationen hierzu in den FAQs.

Sollten Sie also einen Fach- und/oder Universitätswechsel zum Sommersemester anstreben und dabei das Nebenfach SLK belegen wollen, planen Sie die nachfolgenden Schritte bitte sorgfältig ein:

1. Melden Sie sich regulär zurück (eingeschriebene Studierende der LMU)

Hierfür genügt die fristgerechte Zahlung der fälligen Studienbeiträge für das kommende Semester. Sie können den Fachwechsel nicht vornehmen, bevor Ihre Rückmeldung nicht vollständig verbucht ist. Die wichtigsten Termine finden sich auf den Seiten der Studentenkanzlei.

2. Prüfen Sie die Kombinierbarkeit von SLK mit Ihrem Hauptfach

Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise in der Rubrik Allgemeines.

3. Prüfen Sie die Voraussetzung für eine Immatrikulation im Sommersemester

Die Immatrikulation in das Nebenfach SLK im Sommersemester ist ausschließlich im Rahmen einer Anerkennung bereits erbrachter (universitärer) Prüfungsleistungen i.d.R. im Umfang von mindestens 12 ECTS-Punkten möglich. Dieser Wert entspricht der vorgesehenen Semesterleistung in SLK. Wichtig: Es können nur Prüfungsleistungen von Lehrveranstaltungen anerkannt werden, die inhaltlich und formal (z.B. hinsichtlich des Workload und des Leistungsnachweises) kompatibel zum Studienangebot und den Studiumsanforderungen in SLK sind. Bitte beachten Sie, dass Sie je zwölf anerkannter ECTS-Punkte um ein Fachsemester hochgestuft werden.

4. Stellen Sie einen Antrag auf Anerkennung bzw. Anrechnung bei SLK

Sollten die genannten Voraussetzungen auf Sie zutreffen oder Sie Rückfragen haben, so wenden Sie sich bitte via Kontaktformular an uns und fügen Sie bereits Ihrer Anfrage relevante Unterlagen wie Notenspiegel, Abschlusszeugnis o.ä. bei. Wir prüfen Ihre Unterlagen, füllen gemeinsam mit Ihnen den Antrag auf Anerkennung bzw. Anrechnung aus und reichen ihn dann an das PAGS weiter. Sie erhalten schließlich vom PAGS die Unterlagen zur Höherstufung (Semesteranrechnungsbescheid) via Post zurück.

5. Stellen Sie einen Antrag auf Fachwechsel bzw. einen Antrag auf Höherstufung bei der Studentenkanzlei. Alle Anträge finden Sie hier.

Ihr Antrag auf Fachwechsel bzw. Höherstufung ist an folgende E-Mail-Adresse einzureichen:

FW.Studentenkanzlei@verwaltung.uni-muenchen.de

Reichen Sie bitte auch die vom PAGS zurück erhaltenen Unterlagen zur Höherstufung (siehe Punkt 4.) in die Studentenkanzlei ein bzw. nach.