Studienstruktur
Wie studiert man das B.A.-Nebenfach Sprache, Literatur, Kultur?
Das B.A. Nebenfach Sprache, Literatur und Kultur umfasst drei Elemente:
1. Ein Pflichtbereich: Er beinhaltet die Pflichtmodule P 1 und P 2.
P 1: im Wintersemester: je eine einführende ‚Vorlesung zu Grundfragen und Methoden der Literaturwissenschaft‘ bzw. ‚der Linguistik‘: 3 + 3 ECTS-Punkte, zusammen 6 ECTS-Punkte.
P 2: im Sommersemester: je eine einführende ‚Vorlesung zu Grundfragen und Methoden der Kultur- und Medienwissenschaften‘ bzw. ‚der Älteren Sprachen und Kulturen‘: 3 + 3 ECTS-Punkte, zusammen: 6 ECTS-Punkte.
Insgesamt ergeben P 1 und P 2 also 12 ECTS-Punkte.
2. Ein erster Kernbereich: Sie wählen eines der Wahlpflichtmodule WP 1 bis WP 5 (also entweder WP 1 oder WP 2 oder WP 3 oder WP 4 oder WP 5); empfohlener Beginn: 1. Fachsemester.
WP 2 bis WP 5 erlauben eine weitgehend freie Zusammenstellung von Lehrveranstaltungen aller beteiligten Fächer.
In WP 1 ‚Sprachen‘ haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Sie studieren eine Sprache durchgängig im Umfang von 24 ECTS-Punkten, was dem Durchlaufen von Grundstufe 1, Grundstufe 2, Aufbaustufe 1 und Aufbaustufe 2 (jeweils 6 ECTS-Punkte pro Stufe) entspricht.
- Sie studieren zwei Sprachen (nacheinander) im Umfang von je 12 ECTS-Punkten, so dass Sie in jeder Sprache Grundstufe 1 und 2 oder Aufbaustufe 1 und 2 (jeweils 6 ECTS-Punkte pro Stufe) durchlaufen.
- Bei allen Sprachen (Ausnahme: Englisch*) setzt das Einstiegsniveau (= Grundstufe, Niveau 1) keine Vorkenntnisse voraus. Ab ‚Grundstufe 2‘ sind jedoch Kenntnisse im Umfang des vorhergehenden Niveaus Voraussetzung; einzelnes regeln die anbietenden Fächer.
*Auch wenn dies für SLK-Studierende nicht vorgeschrieben ist, wird empfohlen, am sog. C-Test im Rahmen des Eignungfeststellungsverfahren für das B.A.-Hauptfach Anglistik teilzunehmen. Näheres finden Sie auf den Seiten der Anglistik.
Die hier getroffene Wahl wird in den Folgesemestern (also bis zum 4. Fachsemester) fortgeführt, bis insgesamt 24 ECTS-Punkte erreicht sind. Dabei wird ein Workload entsprechend 6 ECTS-Punkten pro Semester innerhalb des gewählten WP empfohlen.
3. Ein zweiter Kernbereich: eines der verbleibenden 4 Wahlpflichtmodule (s.o.); empfohlener Beginn: 3. Fachsemester.
- Auch dieses WP wird in den Folgesemestern (4. und 5. Fachsemester) fortgeführt, bis insgesamt 24 ECTS-Punkte erreicht sind.
- Dabei empfehlen wir innerhalb des gewählten WPs einen Workload entsprechend 6 ECTS-Punkten für das 3. und 4. Semester, einen Workload entsprechend 12 ECTS-Punkten für das 5. Semester.
Daraus ergibt sich folgender empfohlener Studienverlauf:
Semester |
Pflichtbereich |
Wahl: Erster Kernbereich aus WP 1 bis 5 |
Wahl: Zweiter Kernbereich aus WP 1 bis 5 |
ECTS pro Semester |
---|---|---|---|---|
1 |
P 1: ‚Grundfragen und Methoden der Literaturwissenschaft‘ bzw. ‚der Linguistik‘ (2 Vorl.)
1+1 SWS: 6 ECTS |
Lehrveranstaltungen z. B. ‚Kernveranstaltung‘ & ‚Begleitkurs‘
4 SWS: 6 ECTS |
12 |
|
2 |
P2: ‚Grundfragen und Methoden der Kultur- und Medienwissenschaften‘ bzw. ‚der Älteren Sprachen und Kulturen‘ (2 Vorl.)
1+1 SWS: 6 ECTS |
Lehrveranstaltungen z. B. ‚Kernveranstaltung‘ & ‚Begleitkurs‘
4 SWS: 6 ECTS |
12 |
|
3 |
Lehrveranstaltungen z. B. ‚Kernveranstaltung‘ & ‚Begleitkurs‘
4 SWS: 6 ECTS |
Lehrveranstaltungen z. B. ‚Kernveranstaltung‘ & ‚Begleitkurs‘
4 SWS: 6 ECTS |
12 |
|
4 |
Lehrveranstaltungen z. B. ‚Themen der Beispielwissenschaft a und b‘
4 SWS: 6 ECTS |
Lehrveranstaltungen z. B. ‚Themen der Beispielwissenschaft a und b‘
4 SWS: 6 ECTS |
12 |
|
5 |
Lehrveranstaltungen z. B. ‚Kernveranstaltung‘ & ‚Begleitkurs‘
4 SWS: 6 ECTS Lehrveranstaltungen z. B. ‚Kernveranstaltung‘ & ‚Begleitkurs‘4 SWS: 6 ECTS |
12 |
||
gesamt |
12 |
24 |
24 |
60 |
* Die Zahl der Semesterwochenstunden, die 6 ECTS ergeben, kann im Einzelfall variieren. Die hier angegebene Relation (4 SWS : 6 ECTS) stellt den Regelfall dar.