Frauenbeauftragte der Fakultät
Die Aufgaben der Frauenbeauftragten sind im Gesetz klar definiert.
„Die Frauenbeauftragten achten auf die Vermeidung von Nachteilen für Wissenschaftlerinnen, weibliche Lehrpersonen und Studierende; sie unterstützen die Hochschule in der Wahrnehmung ihrer Aufgabe." (BayHschG, Art. 4, Abs. 2, Satz 1)
Die Frauenbeauftragten der einzelnen Fakultäten arbeiten mit der Universitätsfrauenbeauftragten eng zusammen, um das Ziel der Gleichstellung - gerade in den für Wissenschaftlerinnen relevanten Gebieten - zu erreichen.
Gleichstellungsförderung
Nützliche Links, um sich zu informieren:
- Programm "Gleichstellung in Forschung und Lehre": Förderrichtlinien für die Vergabe von Mitteln für Gleichstellung in Forschung und Lehre
- LMU-EXTRA: hochwertige Angebote für hochqualifizierte Nachwuchswissenschaftlerinnen der LMU
- LMU-PLUS: Praxislernen und Studium
- LMU-Mentoring: Das Mentoring-Programm im Rahmen von LMUexcellent unterstützt hochqualifizierte Nachwuchswissenschaftlerinnen bei ihrer Wissenschaftskarriere auf dem Weg zur Professur. Beachten Sie auch den Link zur Mentorin der Fakultät 13
- Mit Kind in der Wissenschaft: Kinderbetreuung, Mutterschutz, Elternzeit, Erziehungsgeld etc.
- LMU Familienservice: Angebot der Universität für Ihre Mitarbeiter/Innen
- Dual Career Service (LMUexcellent): Förderung von Doppelkarrierepaaren
Weiterführende Links
- Universitätsfrauenbeauftrage
- Universitätsgleichstellungsbeauftragte
- LMU Weiterbildung
- Hochschulranking des CEWS nach Gleichstellungsaspekten
- LMUexcellent: Perspektiven für die Spitzenforschung
- Gender Studies / Frauenstudien
- Forschungsbericht: Karrieremuster von Frauen an Universitäten
- Wickelräume und Stillmöglichkeiten der LMU