Fakultät für Sprach- und Literaturwissenschaften
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Habilitation

Das Dekanat begleitet alle Habilitationsverfahren der Fakultät von der Antragsstellung bis zum Erwerb der Lehrbefähigung. Das Verfahren wird in der Habilitationsordnung der Fakultäten 09-13 der LMU geregelt. Wenn Sie an unserer Fakultät habilitieren möchten oder Fragen zum Habilitationsverfahren haben, wenden Sie sich bitte an das Dekanatssekretariat.

Auf Antrag kann die Universität habilitierten Personen die Lehrbefugnis im Fachgebiet der Habilitation erteilen, die mit dem Recht zur Führung der Bezeichnung „Privatdozent“ oder „Privatdozentin“ verbunden ist; der Antrag ist im Dekanatssekretariat einzureichen.

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