Fakultät für Sprach- und Literaturwissenschaften
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Förderung studentischer Forschungsprojekte - Gruppenprojekt

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Allgemeine Informationen

Die Förderung studentischer Forschungsprojekte ist eine der tragenden Säulen des Programms Lehre@LMU. Selbstständig von studentischen Forschergruppen durchgeführte Projekte können mit bis zu 500 € pro Projektteilnehmer/-in bezuschusst werden. Jede/-r Studierende muss innerhalb des Gruppenprojekts ein eigenes spezifiziertes Teilprojekt mit je eigener wissenschaflticher Fragestellung verfolgen. Zusätzlich zu dieser finanziellen Förderung kann auch eine logistische Unterstützung durch die Bereitsstellung ggf. benötigter Ausrüstungsgegenstände erfolgen. Vgl. Sie dazu folgende Liste des an unserer Fakultät vorhandenen Equipments (.pdf).

Studentische Gruppenprojekte können mit bis zu 500 € pro Projektteilnehmer/in gefördert werden. Sie bestehen i.d.R. aus mehreren individuell durchzuführenden Einzelprojekten, die sich unter einem sie vereinenden konzeptionellen Dach zu einem Gruppenprojekt bündeln lassen.

So könnte man sich beispielsweise eine Forschungsreise zu einem bestimmten Thema vorstellen, bei der vor Ort jede/r Teilnehmer/in eine eigene Fragestellung bearbeitet wird, die als Unterthema zum Thema der Exkursion gedacht werden kann. Die Kooperation kann durchaus auch enger gefasst sein, z.B. wenn mehrere Teilnehmer einen gemeinsamen Vortrag auf einer Konferenz halten. In jedem Fall muss die aktive Beteiligung aller Teilnehmer/innen im Sinne der Durchführung eigener Forschungsarbeit klar erkennbar sein. Eine eher passive, rezipierende Teilnahme an (z.B.) einer Exkursion ist nicht gemeint.

Wie studentische Einzelprojekte können auch Gruppenprojekte im Rahmen Magister-, B.A.-, M.A.-, Zulassungsarbeiten, Independent Study oder Self Study Projekten, aber auch als unabhängige Forschungsarbeiten durchgeführt werden. Unabdingbar sind neben der klaren Konzeption (inkl. Zeitplan und Methodologie) und der Betreuung durch eine/n Lehrende/n der Fakultät 13, die Darlegung der je eigenen Projektleistung der Teilnehmer. Diese sind im Antragsformular gesondert herauszuarbeiten.

Schritt 1: Antragstellung

In der aktuell laufenden Sonderausschreibung können noch bis zum 3. März 2020 Anträge auf Förderung studentischer Forschungsprojekte eingereicht werden. Über weitere Ausschreibungen werden Sie rechtzeitig an dieser Stelle sowie über die Studierenden- und Lehrendenverteiler der Fakultät informiert.

Formal antragsberechtigt sind Lehrende der Fakultät für Sprach- und Literaturwissenschaften. Die Anträge müssen daher über die Lehrkräfte, die das Projekt betreuen, eingereicht werden. Projektbeschreibung und Kostenkalkulation sind jedoch von den Studierenden selbst vorzunehmen. Berücksichtigt werden alle Anträge, die fristgerecht und in elektronischer Form bei uns eingehen (studienbuero13@lrz.uni-muenchen.de; Betreff: „Förderantrag studentische Forschung”). Verwenden Sie zur Antragsstellung bitte ausschließlich das dafür vorgesehene Formular (.doc).

 

Weitere wichtige Informationen zur Fördermöglichkeiten und -einschränkungen können Sie unseren Richtlinien (.pdf) entnehmen. Bitte konsultieren Sie auch bereits vor Projektbeginn unser Merkblatt zur Abrechnung (.pdf), um unangenehme Überraschungen im Zuge der Kostenerstattung zu vermeiden. Bitte beachten Sie insbesondere, dass eine Kostenerstattung nur rückwirkend und gegen Vorlage von Originalbelegen (ggf. Boardingcards!) erfolgen kann. Heben Sie diese also von Beginn an sorgfältig auf.

 

Bei allen Fragen zur Förderung Ihres Forschungsprojekts - von Förderanträgen bis hin zur Publikation - können Sie sich jederzeit an Herrn Felix Bokelmann, M.A. wenden. Bitte senden Sie dazu eine E-Mail mit dem Betreff „Studentische Forschung″ an folgende Email-Adresse: studienbuero13@lrz.uni-muenchen.de.

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