Studieren in Zeiten der Corona-Pandemie – aktuelle Hinweise und Regelungen
Stand: 12.07.2022
Auf dieser Seite finden Sie – regelmäßig aktualisiert – wichtige Hinweise im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Dies betrifft etwa Prüfungen, die universitäre Lehre oder Bibliotheksöffnungen.
Direkt zu:
- "Corona-Prüfungen bzw. Erweiterte Querschnittssatzung der LMU"
- Aktualisiertes Prüfungskonzept der Romanistik (Update 12.07.2022)
- "Corona-Semester" bzw. Verlängerung der Regel-/Höchststudienzeiten (Update 10.12.2021)
- Universitätsweite Corona-Regelungen (Update 12.07.2022)
- Öffnungsmodalitäten Bibliotheken (Update 28.06.2021)
"Corona-Prüfungen" bzw. Erweiterte Querschnittssatzung der LMU
Die digitale Lehre stellt Studierende wie Lehrende auch mit Blick auf die Prüfungen vor Herausforderungen. Um den Handlungsspielraum für alle Beteiligten zu erweitern und flexible Lösungen zu ermöglichen, gilt eine Querschnittssatzung der LMU, die die zulässigen Prüfungsformen erweitert und den Bereich der Online-Prüfungen regelt sowie wichtige Informationen zu Nach- und Wiederholungsprüfungen bereitstellt. Die konkrete Umsetzung der Prüfungen obliegt den Fächern, die die Lehrveranstaltung anbieten.
Eine fristgerechte Prüfungsanmeldung ist zur Prüfungsteilnahme nach wie vor unabdingbar.
Aktualisiertes Prüfungskonzept der Romanistik (SoSe 2022)
Das Institut für Romanistik hat ein aktualisiertes Prüfungskonzept gem. der Querschnittssatzung (COVID-19) mit wichtigen Hinweisen zur Prüfungsabnahme im laufenden Sommersemster 2021 veröffentlicht. Darin finden sich auch genaue Angaben zu Prüfungen von SLK-Veranstaltungen; im Dokument markiert durch den Zusatz: "(SLK)".
"Corona-Semester" bzw. Verlängerung der Regel-/Höchststudienzeiten
Das Sommersemester 2020, das Wintersemester 2020/21, das Sommersemester 2021 und das Wintersemester 2021/22 gelten im prüfungsrechtlichen Sinne nicht als Fachsemester. D.h. die individuelle Regelstudienzeit aller Studierenden, die im SoSe20, WiSe 20/21, SoSe 21 und WiSe 21/22 in einem Studiengang eingeschrieben und nicht beurlaubt waren, wird um ein, zwei, drei bzw. vier Semester verlängert. Auch die BAföG-Höchstbezugsdauer wird unter diesen Voraussetzungen entsprechend verlängert.
Universitätsweite Corona-Regelungen
Einige wichtige Regelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie werden universitätsweit festgelegt. Dies betrifft beispielsweise die Zugangsmöglichkeit zu LMU-Gebäuden, die Maskenpflicht oder die Bereitstellung von Selbsttests für Studierende (s.o.). Alle Regelungen der Universität finden Sie – fortlaufend aktualisiert – unter folgendem Link.
Öffnungsmodalitäten Bibliotheken
Vor dem Hintergrund der aktuell niedrigen Inzidenzen wird das Angebot der Bayerischen Staatsbibliothek sowie der Universitätsbibliothek bzw. des Philologicums zunehmend erweitert. An vielen Zweigstellen werden nun auch wieder Vor-Ort-Services (Lese- und Arbeitsplätze, Ausleihe, Scannen und Kopieren etc.) angeboten. Beachten Sie bitte, dass der Umfang der Services u.U. noch eingeschränkt sein kann und Lese- bzw. Arbeitsplätze vorab reserviert werden müssen. Informieren Sie sich dazu auch auf den Seiten der Bibliotheken.