Fakultät für Sprach- und Literaturwissenschaften
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Studienstruktur SLK

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Wie studiert man das B.A.-Nebenfach Sprache, Literatur, Kultur?

Das B.A. Nebenfach Sprache, Literatur und Kultur umfasst drei Elemente:


1. Ein Pflichtbereich mit den Pflichtmodule P 1 und P 2.

P 1: je eine einführende Vorlesung zu "Grundfragen und Methoden der Literaturwissenschaft / Linguistik", die jeweils 3 ECTS Punkte ergeben. Der Pflichtbereich 1 wird im Wintersemester angeboten und erbringt insgesamt 6 ECTS-Punkte.

P 2: je eine einführende Vorlesung zu "Grundfragen und Methoden der Kultur- und Medienwissenschaften / der Älteren Sprachen und Kulturen" , die jeweils 3 ECTS-Punkte ergeben. Der Pflichtbereich 2 wird im Sommersemester angeboten und erbringt insgesamt 6 ECTS-Punkte.

Insgesamt ergeben die vier Vorlesungen des Pflichtbereichs somit 12 ECTS-Punkte in den ersten beiden Semestern.


2. Ein erster Wahlpflichtbereich mit den Modulen WP1 bis WP5

Wählen Sie eines der Wahlpflichtmodule 1 bis 5 (entweder WP 1 oder WP 2 oder WP 3 oder WP4 oder WP5) aus; empfohlener Beginn des ersten Wahlpflichtbereichs: 1. Fachsemester.

In WP 1 (Sprachen) haben Sie zwei Möglichkeiten:

  • Sie studieren eine Sprache vertieft im Umfang von 24 ECTS-Punkten: Grundstufe 1 und 2 sowie Aufbaustufe 1 und 2 (6 ECTS pro Stufe), ODER
  • Sie studieren zwei Sprachen (nacheinander) im Umfang von je 12 ECTS-Punkten: Jeweils nur die Grundstufe 1 und 2 oder (bei entsprechenden Vorkenntnissen) nur die Aufbaustufe 1 und 2 (6 ECTS/Stufe).
  • Bei allen Sprachen (Ausnahme: Englisch)1 setzt das Einstiegsniveau (= Grundstufe, Niveau 1) keine Vorkenntnisse voraus.
Die Module WP2 bis WP5 ermöglichen eine relativ freie Auswahl aus den Lehrangeboten der beteiligten Fächer, wobei empfohlen wird, auf eine inhaltlich aufbauende Reihenfolge bei der Kurswahl zu achten. Sie können sich dabei an folgender Faustregel orientieren: 6-12-6 ECTS-Punkte aus zunächst Basiskursen (6 ECTS), dann Aufbaukursen (12 ECTS) und schließlich Vertiefungskursen (6 ECTS). Für eine sinnvolle Kombination von Lehrveranstaltungen ist es darüber hinaus ratsam, Veranstaltungen aus demselben oder aus benachbarten Fachbereichen zu wählen.

Zum Abschluss des Wahlpflichtbereichs sind 24 ECTS-Punkte erforderlich, wobei ein Workload von 6 ECTS-Punkten pro Semester vorgesehen ist.


3. Ein zweiter Wahlpflichtbereich

Wählen Sie ein weiteres Wahlpflichtmodul aus den noch verbliebenen vier WPs (s.o.); empfohlener Beginn des zweiten Wahlpflichtbereichs: 3. Fachsemester.

  • Auch dieses Modul wird durchlaufen, bis insgesamt 24 ECTS-Punkte erreicht sind.
  • Dabei wird für das 3. und 4. Semester einen Workload von 6 ECTS-Punkten, für das 5. Semester von 12 ECTS-Punkten empfohlen.

Daraus ergibt sich folgender empfohlener Studienverlauf:

Semester

Pflicht
Beide Module P 1 und P2

Erster Wahlpflicht
Ein Modul aus WP 1-5

Zweiter Wahlpflicht
Ein weiteres Modul aus WP 1-5

ECTS/Semester

1

P1: Grundfragen und Methoden

der Literaturwissenschaft (3 ECTS)

der Linguistik (3 ECTS) 

 

WP 1: Erste Sprache

Grundstufe 1 (6 ECTS)

WP 2-5: Basis

Kombi-Themen oder Einzel-Themen (6 ECTS)

  12 ECTS
2

P2: Grundfragen und Methoden

der Kultur- und Medienwissenschaften (3 ECTS)

der Älteren Sprachen und Kulturen (3 ECTS)

WP1: Erste Sprache


Grundstufe 2 (6 ECTS)

WP 2-5: Aufbau

 
Kernveranstaltung und Begleitkurs (insg. 6 ECTS)

  12 ECTS
3  

WP1: Erste oder zweite Sprache

Aufbaustufe 1 (6 ECTS)
oder
Grundstufe 1 (6 ECTS)

WP 2-5: Aufbau


Kernveranstaltung und Begleitkurs (insg. 6 ECTS)

WP 2-5: Basis


Kombi-Themen oder Einzel-Themen (6 ECTS)

12 ECTS
4  

WP1: Erste oder zweite Sprache

Aufbaustufe 2 (6 ECTS)
oder
Grundstufe 2 (6 ECTS)

WP 2-5: Vertiefung


Kombi-Themen oder Einzel-Themen (6 ECTS)

WP 2-5: Aufbau


Kernveranstaltung und Begleitkurs (insg. 6 ECTS)

12 ECTS
5      

WP 2-5: Aufbau

Kernveranstaltung und Begleitkurs (insg. 6 ECTS)

12 ECTS
     

WP 2-5: Vertiefung

Kombi-Themen oder Einzel-Themen (6 ECTS)

gesamt12 ECTS24 ECTS24 ECTS60 ECTS

1 Auch wenn dies für SLK-Studierende nicht vorgeschrieben ist, wird empfohlen, am sog. C-Test im Rahmen des Eignungsfeststellungsverfahrens für das B.A.-Hauptfach Anglistik teilzunehmen. Näheres finden Sie auf den Seiten der Anglistik.