Prüfungsanmeldung
Prüfungsanmeldung im Nebenfach SLK
Anmeldezeitraum: Montag, 6. Januar 2025 – Freitag, 24. Januar 2025.
Bitte nutzen Sie die Funktion „Prüfungsanmeldung und -abmeldung“ in LSF.
Eine (Video-)Anleitung zur Prüfungsanmeldung in LSF finden Sie hier.
Sollte es bei der Prüfungsanmeldung zu Fehlermeldungen kommen oder Sie Fragen haben, prüfen Sie zunächst, ob diese durch die folgenden Antworten auf häufige Fragen oder die Hinweise zur Problemlösung gelöst werden können.
Häufige Fragen
- Was muss zur Prüfung angemeldet werden?
Grundsätzlich gilt, dass jeder Leistungsnachweis zur Prüfung angemeldet werden muss, damit die vorgesehenen ECTS-Punkte auch tatsächlich verbucht werden können. Dies gilt unabhängig von der Prüfungsform und betrifft Klausuren ebenso wie Thesenpapiere, Übungsaufgaben, Portfolios oder andere Prüfungsarten. - In welchen Modulen muss ich die Prüfungen anmelden?
Im Verlaufe Ihres SLK-Studiums entscheiden Sie sich für genau (!) zwei Wahlpflichtmodule (WP). Achten Sie bei Ihrer Prüfungsanmeldung unbedingt darauf, dass Sie die Prüfung(en) in exakt den WPs anmelden, die Sie in SLK studieren möchten. Wenn Sie eine Prüfung in einem Wahlpflichtbereich anmelden, legen Sie sich damit unwiderruflich auf dieses Modul fest. Wenn Sie im Rahmen Ihres SLK-Studiums beispielsweise das WP1 (Sprachen) und das WP3 (Linguistik) belegen, können Sie keine Prüfungen aus etwa dem WP4 (Kultur- und Medienwissenschaften) anmelden. (Siehe Studienstruktur SLK). - Welche Prüfungsnummer soll ich auswählen?
Bitte nutzen die jeweils nächste freie Prüfungsnummer für Ihre Anmeldung! Jede Prüfungsnummer trägt die Bezeichnung der Kursart (Kernveranstaltung, Begleitkurs etc.) gefolgt von einem Buchstabenkürzel (z.B. m/n/o/p oder i/j/k/l) und kann nur einmal verwendet werden. Wenn Sie also bereits eine Prüfung „Kernveranstaltung … m“ angemeldet haben, ist die nächste freie Nummer in der Reihe die Prüfung „Kernveranstaltung … n“. - Kann ich mich von Prüfungen wieder abmelden, etwa wenn ich einen Fehler gemacht habe?
Ja, allerdings nur innerhalb des Anmeldezeitraums, d.h. die Anmeldefrist ist zugleich auch die Abmeldefrist: Alle Prüfungen, die nach Ende der Anmeldezeit angemeldet sind, bleiben im Nebenfach angemeldet. - Was muss ich machen, wenn sich zwei Prüfungstermine (z.B. im Hauptfach und im Nebenfach) überschneiden?
In der Regel sollten Sie dem Hauptfach Vorrgang geben. Klären Sie aber mit den jeweiligen Lehrpersonen, ob es jeweils einen Nachholtermin geben wird. Wenn dies zumindest bei einer Prüfung der Fall ist, melden Sie die Prüfung im Nebenfach SLK ebenfalls an und beantragen Sie via E-Mail beim Prüfungsamt / Frau Heidi Müller einen Rücktritt aus der Prüfung, für die es einen Nachholtermin geben wird (geben Sie bitte in Ihrer E-Mail an Frau Müller genau an, welche Prüfung Sie schreiben und aus welcher Prüfung Sie zurücktreten möchten) . Durch den Antrag auf Rücktritt erwerben Sie erst das Recht, am Nachholtermin teilzunehmen.
Problemlösung
- Fehlermeldung: "Voraussetzungsfehler – es wurden noch nicht alle Voraussetzungen erbracht."
Hauptursache: Die Prüfung wurde außerhalb der von Ihnen gewählten Wahlpflichtmodule (WPs) angemeldet. Mehr als zwei Wahlpflichtbereiche können nicht ausgewählt werden.
Lösung: Wählen Sie eine Prüfungsnummer, die Ihrem Wahlpflichtbereichen entspricht. Sollte keine Prüfungsnummer für Ihre WPs vorliegen, können möglicherweise keine ECTS-Punkte für diese Veranstaltung erworben werden. Vergleichen Sie hierzu auch die Angaben zum "Leistungsnachweis" auf der zugehörigen Lehrveranstaltungsseite in LSF. - Fehlermeldung: "Maximal 24 ECTS aus WP1/2/3/4/5.0.1-WP1/2/3/4/5.0.20"
Hauptursache: Sie haben das betroffene WP1/2/3/4/5 mit den erforderlichen 24 ECTS-Punkten bereits absolviert oder werden dies mit den weiteren angemeldeten Prüfungen voraussichtlich tun.
Lösung: Manche Veranstaltungen sind polyvalent; d.h.sie können z.B. sowohl in WP3 als auch in WP5 angemeldet werden. Prüfen Sie deshalb in den Angaben zum "Leistungsnachweis" auf der zugehörigen Lehrveranstaltungsseite in LSF, ob die Lehrveranstaltung ggf. einem anderen WP zugeordnet werden kann. Andernfalls können möglicherweise keine ECTS-Punkte für diese Veranstaltung erworben werden. - Fehlermeldung: "Die maximale Anzahl bestandener Versuche ist überschritten."
Ursache 1: Sie verwenden eine Prüfungsnummer (s.o.), die Sie schon einmal benutzt haben. Jede Prüfungsnummer kann nur einmal verwendet werden.
Lösung: Wählen Sie die nächstfolgende Nummer zur Prüfungsanmeldung aus.
Ursache 2: Sie haben bereits die maximale Anzahl an Leistungen für den jeweiligen Kurstypus (Kernveranstaltung, Begleitkurs, Themen kombiniert, Themen intensiv) eingebracht. Pro Kurstyp kann man sich maximal viermal anmelden.
Lösung: Manche Veranstaltungen sind polyvalent; d.h. sie können sowohl als Kernveranstaltung als auch als Begleitkurs bzw. sie können beispielsweise sowohl in WP3 als auch in WP5 angemeldet werden. Prüfen Sie deshalb in den Angaben zum "Leistungsnachweis" auf der zugehörigen Lehrveranstaltungsseite in LSF, ob die Lehrveranstaltung ggf. einem anderen Kurstypus oder Ihrem zweiten WP zugeordnet werden kann, und wählen Sie die entsprechende Prüfungsnummer aus. Andernfalls können möglicherweise keine ECTS-Punkte für diese Veranstaltung erworben werden.
Sollte Ihnen eine weitere Fehlermeldung angezeigt werden oder die obigen Hinweise nicht zur Lösung des Problems führen, konsultieren Sie bitte noch die ausführlicheren FAQs zum Thema Prüfungen oder kontaktieren Sie die Fachstudienberatung.