Fakultät für Sprach- und Literaturwissenschaften
print

Links und Funktionen

Navigationspfad


Inhaltsbereich

Häufige Fragen (FAQs)

Hier finden Sie die häufigsten Fragen zu den folgenden Themen:


Aktuelle Informationen: Wo finde ich diese?

Termine und Nachrichten werden auf der Startseite veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert. Das Vorlesungsverzeichnis Ihres Nebenfachs "Sprache, Literatur, Kultur" finden Sie unter LSF LMU.


Belegen: Welche Veranstaltungen brauche ich im ersten Semester?

Bitte besuchen Sie das Pflichtmodul P1 mit den untenstehenden Veranstaltungen: Sie benötigen einen Platz in beiden Vorlesungen.

  • Pflichtmodul Grundfragen und Methoden I (= P 1): 6 ECTS
    • P 1.1: Vorlesung "Grundfragen und Methoden der Literaturwissenschaft" (3 ECTS)*
    • P 1.2: Vorlesung "Grundlagen und Methoden der Linguistik" (3 ECTS)*

*die Vorlesungen werden mehrfach angeboten als Vorlesung 'A / B / C, etc.'. Vorlesungen mit demselben Kürzel finden jeweils zur selben Zeit am selben Ort im 14tägigen Wechsel statt (z.B. Mo, 10-12 Uhr: in einer Woche Literatur, in der nächsten Linguistik, usw.). Wenn Sie z.B. 'Literatur A' belegen, bewerben Sie sich automatisch auch bei 'Linguistik A' um einen Platz.

  • Erstes wahlpflichmodul - gewählt aus den Wahlpflichtmodulen WP1-WP5: 6 ECTS
    • WP 1, 2, 3, 4 oder 5: Bitte wählen Sie Lehrveranstaltungen im Umfang von 6 ECTS, z.B.
      - sprachpraktische Veranstaltungen im Umfang von 6 ECTS (üblicherweise WP1 oder WP 5: 4 SWS)
      - eine Einführungsveranstaltung im Umfang von 6 ECTS (üblicherweise WP2-WP5, intensiv oder kombiniert)
      - eine Kernveranstaltung (3 ECTS) und einen Begleitkurs (3 ECTS)

ECTS-Punkte pro Semester: 12 ECTS-Punkte pro Semester gelten als Richtwert für das Nebenfach.


Belegen: Wie bekomme ich 6 ECTS pro Semester in den Wahlpflichtmodulen 1 bis 5?

Im Vorlesungsverzeichnis LSF (= 'Lehre, Studium, Forschung') finden Sie für SLK verschiedene Veranstaltungstypen, die einzeln bzw. kombiniert 6 ECTS ergeben:

  • Einführungskurs ("Themen"): Eine einzelne, meist mehr als zweistündige Veranstaltung (Einführung intensiv, 6 ECTS) oder zwei Veranstaltungen, die zusammen abgeprüft werden (Einführung kombiniert, 3+3 ECTS).
  • Vorlesung & Lektürekurs, Seminar oder Übung ("Kernveranstaltung" & "Begleitkurs"): Inhaltlich von einander unabhängige Lehrveranstaltungen à 3 ECTS.
  • Vertiefungskurs ("Themen"): Eine einzelne, meist mehr als zweistündige Veranstaltung (Seminar) oder zwei Veranstaltungen, die zusammen abgeprüft werden (z.B. Vertiefungsübung mit begleitender Vorlesung): 6 bzw. 3+3 ECTS.

Belegen: allgemeine Informationen:

s. eigenen Menüpunkt Belegen.


Belegen: Wann?


Die Belegfristen werden auf der Startseite veröffentlicht.


Belegen: Wie?

Online, via LSF (die entsprechende Benutzeroberfläche wird mit Beginn der Belegfrist freigeschaltet).

  1. Bitte aktivieren Sie die LMU-Benutzerkennung, die Sie bei der Einschreibung erhalten,
  2. loggen Sie sich ein,
  3. belegen Sie über den Menupunkt "Lehrveranstaltungen belegen/abmelden".

Belegen: Welche Veranstaltungen brauche ich im zweiten Semester?

Bitte besuchen Sie das Pflichtmodul P 2 mit den untenstehenden Veranstaltungen: Sie benötigen einen Platz in beiden Vorlesungen.

  • Pflichtbereich: Grundfragen und Methoden II (= P 2): 6 ECTS
    • P 2.1: Grundfragen und Methoden II: Vorlesung "Grundfragen und Methoden der Kultur- und Medienwissenschaften" (3 ECTS)*
    • P 2.2: Grundfragen und Methoden II: Vorlesung "Grundfragen und Methoden der Älteren Sprachen und Kulturen" (3 ECTS)*

*die Vorlesungen werden mehrfach angeboten als Vorlesung A / B / C, etc. Vorlesungen mit demselben Kürzel finden jeweils zur selben Zeit am selben Ort im 14tägigen Wechsel statt (z.B., Mo, 10-12 Uhr: in einer Woche 'Kultur- und Medienwissenschaften', in der nächsten 'Ältere Sprachen und Kulturen', usw.). Wenn Sie z.B. 'Kultur- und Medienwissenschaften C' belegen, bewerben Sie sich automatisch auch bei 'Älteren Sprachen und Kulturen C' um einen Platz.

  • Erstes Wahlpflichtmodul - fortgeführt aus dem ersten Semester (WP 1 – WP 5): 6 ECTS
    • WP 1, 2, 3, 4 oder 5 (entsprechend Ihrer Wahl aus dem 1. Fachsemester: Lehrveranstaltungen im Umfang von 6 ECTS, also beispielsweise einen Sprachkurs mit mehr als 2 Stunden (ergibt 6 ECTS) oder eine Kernveranstaltung (3 ECTS) und einen Begleitkurs (3 ECTS).

Falls Sie noch Kapazitäten frei haben, können Sie auch schon den zweiten Wahlpflichbereich im zweiten Semester beginnen lassen. Bedenken Sie aber bitte, dass es NICHT möglich ist, nach der Prüfungsanmeldung das Wahlpflichtmodul wieder zu verlassen, d.h. wenn Sie jetzt ein zweites Wahlpflichtmodul wählen, ist dies verbindlich.nach oben


Wahlpflichtmodule - Entscheidung: Muss ich mich schon bei der Immatrikulation für ein Wahlpflichtmodul entscheiden?

Nein, Sie immatrikulieren sich für das B.A.-Nebenfach 'Sprache, Literatur, Kultur', nicht für eines seiner Module.


Wahlpflichtmodule - Entscheidung: Wann muss ich mich für die zwei Wahlpflichtmodule entscheiden?

Die Entscheidung für ein Wahlpflichtmodul fällen Sie faktisch, d.h. nicht durch Bekanntgabe eines abstrakten Beschlusses (etwa in einem gesonderten Formular o.Ä.), sondern indem Sie die einzelnen, konkreten Lehrveranstaltungen, die einem der WPs zugeordnet sind, erst belegen und besuchen, um sich dann zur Prüfung anzumelden. Erst indem Sie sich für eine solche konkrete Lehrveranstaltung zur Prüfung anmelden (in der Regel gegen Semesterende), tun Sie damit offiziell die Wahl eines Wahlpflichtmodules kund.

Wenn Sie dem empfohlenen Studienplan folgen, entscheiden Sie sich also:

  • Ende des ersten Semesters endgültig für das erste Wahlpflichtmodul;
  • Ende des dritten Semesters endgültig für das zweite Wahlpflichtmodul.
ACHTUNG: Nach §7, Abs. 2, Satz 4 der Prüfungs- und Studienordnung für das Studium des Fachs 'Sprache, Literatur, Kultur' als Nebenfach im Umfang von 60 ECTS-Punkten ist die damit getroffene Wahl "unwiderruflich".

Mit anderen Worten: Überlegen Sie sich diese Wahl gut, da Sie bei einem einmal gewählten Wahlpflichtmodul bleiben und die gesamten 24 Punkte erbringen müssen, sobald Sie sich zur Prüfung angemeldet haben.nach oben


Veranstaltungen: Vorlesungsverzeichnis: Ich kann das B.A.-Nebenfach SLK im gedruckten Vorlesungsverzeichnis ('dickes grünes Buch') nicht finden. Wo steht das nur?

Die Veranstaltungen de B.A.-Nebenfachs SLK stehen aus Platzgründen nur teilweise, und wenn, jeweils unter den anbietenden Fächern, im gedruckten Vorlesungsverzeichnis.

Eine extra Rubrik 'B.A.-Nebenfach 'Sprache, Literatur, Kultur', aufgeschlüsselt nach Wahlpflichtmodulen, finden Sie im Online-Vorlesungsverzeichnis LSF; klicken Sie auf: 'Fakultät für Sprach- und Literaturwissenschaften' -> 'B.A. Nebenfach 'Sprache, Literatur, Kultur'.


Veranstaltungen: Modulbaum: Was bedeuten Kürzel wie z.B. i/j/k/l hinter abstrakten Kursbezeichnungen wie "Themen der Linguistik i"?

Es handelt sich dabei um eine größtenteils formale Angelegenheit. Jedes Kürzel symbolisiert lediglich eine von insgesamt vier Prüfungen zur abstrakten Kursbezeichnung, zu denen Sie sich anmelden können; bitte beachten Sie, dass Sie zu jeder abstrakten Kursbezeichnung (pro Modul) max. vier Prüfungen einbringen können. Dies gilt auch für Kernveranstaltungen (max. 4 Mal pro WP) und für Begleitkurse (max. 4 Mal pro WP).


Veranstaltungen: Suchen: Ich finde mich im Online-Vorlesungs-Verzeichnis überhaupt nicht zurecht:

Unter der Überschrift 'B.A. Nebenfach 'Sprache, Literatur, Kultur' stehen viel zu viele Lehrveranstaltungen, und außerdem interessiere ich mich eigentlich ohnehin nur für die Veranstaltungen eines einzelnen Fachs / einer einzelnen Fächergruppe.

Wenn Sie schon wissen, dass Sie sich für die Veranstaltungen eines bestimmten Faches / einer bestimmten Fächergruppe interessieren, gehen Sie im Online-Vorlesungsverzeichnis besser zur Überschrift des bestreffenden Faches / der Fächergruppe (z.B. 'Griechische und Lateinische Philologie'). Bei allen Fächern / Fächergruppen der Fakultät 13 finden Sie dort jeweils eine eigene Abteilung ('Kurse für B.A.-Nebenfach 'Sprache, Literatur, Kultur') mit denjenigen Veranstaltungen, die von den einzelnen Fächern / Fächergruppen in  SLK eingebracht werden.nach oben


Prüfungsanmeldung:  Muss ich mich zu Prüfungen anmelden?

Ja. Wer nicht zur Prüfung angemeldet ist, kann auch keine ECTS-Punkte erwerben! Wer zur Prüfung angemeldet ist und der Prüfung ohne Attest fernbleibt, gilt als durchgefallen! Näheres finden Sie unter Prüfungsanmeldung.


Wie melde ich mich zu Prüfungen an?

Bitte benutzen Sie in LSF die Funktion "Prüfungsan- und -abmeldung".


Prüfungsanmeldung: Bei der Prüfungsanmeldung ist die/der Dozent/in, bei der/dem ich den Kurs besucht habe, gar nicht aufgeführt. Soll ich mich für eine/n andere/n Prüfer/in anmelden?

Ja. Für einige Prüfungen (z.B. Französisch und Spanisch im WP1 Sprachen) gibt es aus Praktikabilitätsgründen nur eine/n Prüfungsverantwortliche/n. Fragen Sie in diesem Fall bitte sicherheitshalber jedoch auch bei der/dem betreffenden Dozent/in bzw. bei der Studiengangkoordination nach.


Prüfungsanmeldung: Ich erhalte eine Fehlermeldung, dass die maximale Anzahl bestandener Versuche überschritten ist. Was heißt das?

Sie haben in einem der vorigen Semester bereits eine Prüfung erfolgreich absolviert, für die Sie sich jetzt nochmal anmelden wollen. Ein Beispiel: Sie haben in einem der vorigen Semester eine "Kernveranstaltung zu Themen der Literaturwissenschaft: m" und/oder einen "Begleitkurs zu Themen der Literaturwissenschaft: m" erfolgreich absolviert, d.h. die Prüfung bestanden. Wenn Sie sich nun also wieder zu Kernveranstaltung / Begleitkurs "m" anmelden wollen, protestiert das System, da Sie diese Leistung ja bereits erbracht haben.

Wählen Sie also ein anderes Kürzel (z.B. "n", "o" oder "p"), das Sie noch nicht "verbraucht" haben; die Anmeldung sollte nun funktionieren. Wenn Sie nicht sicher sind, welche Kürzel schon verwendet worden sind, können Sie dies leicht über Ihr Transcript überprüfen (Funktion "Notenspiegel" in LSF).


Prüfungsanmeldung: Ich erhalte eine Fehlermeldung, dass Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Was heißt das?

Diese Fehlermeldung kann vier Gründe haben:

  1. Sie haben bereits zwei WPs gewählt (s. Wahlpflichtmodule) und versuchen, sich zur Prüfung in einem dritten anzumelden.
  2. Sie haben ein WP bereits abgeschlossen (= 24 ECTS-Punkte erreicht) und versuchen, sich zu einer weiteren Prüfung anzumelden.
  3. Sie haben dieselbe Lehrveranstaltung bereits zur Prüfung angemeldet.
  4. Sie haben eine nicht bestandene Prüfung nicht wiederholt (maßgeblich sind hierfür die abstrakten, nicht die konkreten Veranstaltungtitel!); dies muss bis zum Ende Ihres Studiums jedoch der Fall sein. Ein Beispiel: Sie haben in Ihrem ersten Semester die folgende Prüfung nicht bestanden: 22109 "Themen der Literaturwissenschaft i". Sie haben diesen Kurs dann erst einmal nicht nachgeholt, sondern haben mit einer oder mehreren Kombination aus Kernveranstaltung/Begleitkurs weitergemacht. Sie erreichen dann später (meistens im 4. oder 5. Semester) einen Punkt, wo Sie sich nicht mehr zu Prüfungen für Kernveranstaltung/Begleitkurs anmelden können, obwohl Sie noch nicht alle Kürzel (m/n/o/p) verbraucht haben. Dies rührt daher, dass immer noch die 6 Punkte ausstehen, die Ihnen aus dem nicht bestandenen Kurs fehlen und das Modul (= die 24 Punkte) vervollständigen würden. Um diese nicht ganz unkomplizierte Problematik zu vermeiden, holen Sie nicht bestandene Prüfungen immer möglichst bald nach (im obigen Beispiel wäre das die Prüfung mit der Nummer 22109 "Themen der Literaturwissenschaft i").nach oben

Prüfungen: Was passiert, wenn ich eine Prüfung nicht bestanden habe?

Wenn Sie eine Prüfung in SLK nicht bestehen sollten, müssen Sie diese bis zum Ende Ihres Studiums erfolgreich wiederholen. Sie sind dabei nicht (!) an die konkrete Lehrveranstaltung gebunden, sondern nur an die abstrakte Veranstaltungsbezeichnung, z.B. an eine "Kernveranstaltung zu Themen der Kultur- und Medienwissenschaften: m" (Prüfungsnr.: 24113). Sie belegen also in einem der nächsten Semester eine zusätzliche Kernveranstaltung im WP4 Kultur- und Medienwissenschaften und melden diese unter der o.g. Nummer zur Prüfung an, um so die nicht bestandene Prüfung durch eine bestandene zu ersetzen.nach oben


Anerkennungen: Kann ich mir Fremdsprachenkenntnisse bzw. Leistungen, die ich an einer anderen Universität erbracht habe, anerkennen lassen?

Wenn Sie in einer Sprache (Ausnahme: Englisch) bereits über gute bis sehr gute Kenntnisse verfügen (= Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens), besteht die Möglichkeit, sich diese Kenntnisse anerkennen zu lassen (meist im Umfang von 12 ECTS-Punkten), so dass Sie direkt in die Aufbaustufe der jeweiligen Sprache einsteigen können, um dort weitere 12 Punkte zu erwerben. Alternativ können Sie auch eine zweite Sprache "bei null" beginnen und dort Grundstufe 1 & 2 durchlaufen (= 12 ECTS-Punkte). Eine ausführliche Darstellung über die benötigten Unterlagen sowie das Procedere zur Anerkennung selbst finden Sie hier.

Gleiches gilt für Leistungen, die Sie z.B. an anderen Universitäten erbracht haben und in SLK anerkannt haben wollen.

Frist: Diese Leistungen müssen bis zum Ende Ihres ersten Fachsemester anerkannt sein, da sie sonst verfallen.


Anerkennungen: Welche Fristen gelten für die Anerkennung von studienbegleitenden Leistungen, die ich "nebenher" noch erbringen?

Anerkennungen von studienbegleitenden Leistungen, die Sie "außerhalb" von SLK während Ihres Studiums erbringen, müssen spätestens bis zum Ende des Folgesemesters nach Erbringen der Leistung stattgefunden haben. Wenn Sie also z.B. eine Leistung aus dem Sommersemester 2021 anerkannt haben wollen, muss dies bis zum Ende des Wintersemester 2021/22 geschehen sein. Anerkennungen werden vom Studiengangskoordinator vorgenommen. Nutzen Sie bitte für Anfragen zur Anerkennung das dafür vorgesehene Kontaktformular auf der SLK-Homepage (s. Kontakt und Sprechstunden).

Frist: Die Anerkennung muss bis zum Ende des Semesters nach Erbringen der Leistung erfolgen.


Doppelstudium/zusätzliches BA-Studium

Wenn Sie sich in ein Doppelstudium einschreiben und sich Leistungen aus Ihrem ersten Studium für SLK anerkennen lassen möchten, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:

  1. Machen Sie sich mit der Studienstruktur von SLK vertraut.
  2. Nennen Sie uns die zwei Wahlpflichtmodule, welche Sie für SLK belegen möchten und in welche Ihre bereits erbrachten Leistungen einfließen sollen.
  3. Da alle Wahlpflichtmodule in SLK benotet sind, müssen Sie eventuell Ihre Module nachbenoten lassen.
  4. Wenn Sie Ihre Module ausgewählt und alle Noten eingeholt haben, wenden Sie sich gerne erneut an uns, dann können wir den entsprechenden Anerkennungsantrag gemeinsam mit Ihnen ausfüllen.